27/01/2014

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Unternehmen von den Eckpunkten zur Reform des EEG maßlos enttäuscht

Andreas Tressin über die Reform des EEG

Das war ein Schritt zurück, statt nach vorne, so der Tenor des Geschäftsführers des Arbeitgeberverbandes der Metall- und Elektoindustrie Rhein-Wupper e.V. und der Unternehmerschaft Rhein-Wupper e.V., Herrn Rechtsanwalt Andreas Tressin, zu den Eckpunkten der Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG).

Nach dem mehrfach erklärten Bekenntnis zum Industriestandort Deutschland, hatten die Unternehmen in der Region nun auch entsprechende Taten zu einer Stromkostenbremse erwartet. Stattdessen gehen die Mehrbelastungen ungebremst weiter. So werden mit einer Verringerung der Förderung erneuerbarer Energien und der Reduzierung der jährlichen Ausbauziele die Strompreise nicht gesenkt, sondern der Anstieg lediglich verlangsamt. Das genügt vorne und hinten nicht, um die schon aktuell viel zu hohen Strompreise auf das Niveau vergleichbarer Industriestaaten zu bringen. Die Mehrbelastungen sind deshalb im internationalen Wettbewerb untragbar, so Tressin weiter.

Die Bundesregierung beschneidet in ihrem Reformvorschlag zwar den Wildwuchs des heutigen Fördersystems, packt das Problem der Marktintegration der erneuerbaren Energien aber nicht wirklich an der Wurzel: So werden Betreiber von Anlagen erneuerbarer Energien auch zukünftig kaum verpflichtet, nach den Erfordernissen des Marktes zu produzieren. Berlin muss endlich zur Kenntnis nehmen, dass die Energiewirtschaft sich nicht so verändert, wie es die deutsche Politik will, denn der Energiemarkt beschränkt sich nicht – wie wir alle wissen – allein auf Deutschland, sondern ist global ausgerichtet. Und in einem liberalisierten internationalen Strommarkt entscheiden nun einmal in erster Linie die Marktkräfte über erfolgreiche Innovationen und Investitionsentscheidungen, auch und insbesondere bei der Umsetzung der Energiewende.

In diesem Beziehungsgeflecht aber muss die Bundesregierung den Unternehmen zumindest einen verlässlichen ordnungspolitischen Rahmen bieten, statt bei den Unternehmen weiterhin die Belastungsgrenzen zu testen; und dieser Rahmen muss unbedingt mit Brüssel abgestimmt werden, weil alle regulatorischen Eingriffe auf dem Prüfstand mit Europäischen Recht stehen. Erforderlich ist nach alledem eine ehrliche Diskussion darüber, wie die Finanzierung der Energiewende gestaltet werden kann, ohne die Unternehmen weiterhin wirtschaftlich dauerhaft zu überfordern. Alternative Finanzierungsmodelle liegen hierzu vor. Diese gilt es nunmehr fair auszugestalten und zwar für die für die gesamte Industrie.

Vor allem aber brauchen die Unternehmen Rechts- und damit Planungssicherheit für getätigte bzw. geplante Investitionen. Der Bestandsschutz für bestehende Anlagen zur industriellen Eigenstromerzeugung ist daher mindestens ebenso erforderlich, wie eine rechtssichere, d.h. europarechtskonforme Entlastung für stromintensive Unternehmen. Überhaupt nicht nachvollziehbar ist in diesem Zusammenhang, warum die besonders betroffenen energieintensiven Unternehmen jetzt auch noch zusätzlich belastet werden sollen. Und Investoren, die im Vertrauen auf die bestehende Gesetzeslage und in der Befürchtung des weiteren Anstiegs der EEG-Umlage gerechnet, geplant und gebaut haben, dürfen nicht – wie aktuell – die Leidtragenden sein.