Tressin übt scharfe Kritik am EuGH-Urteil zur systematischen Arbeitszeiterfassung
„Die Entscheidung des EuGH zur systematischen Arbeitszeiterfassung passt so gar nicht in die moderne Arbeitswelt von heute und morgen“, kritisiert Herr Rechtsanwalt Andreas Tressin, Geschäftsführer der Unternehmerverbände Rhein-Wupper. So wird die Realität einer modernen Arbeitswelt von folgenden drei wesentlichen Dimensionen bestimmt: Weg von der starren hin zur flexiblen Arbeitszeit; und hier ist die Vertrauensarbeitszeit ein ganz wesentlicher Treiber für mehr Arbeitszeitsouveränität bei den Mitarbeitern. Die zweite Dimension ist der Arbeitsort; so breitet sich mobiles Arbeiten immer weiter aus. Und die dritte Dimension ist der Abschied von der starren Arbeitsstruktur hin zu agilen Organisationen und Projekten: Cloudworking und Crowdworking in projektbezogenen Verbünden sind das Gebot der Stunde. Diese neuen Arbeitsorganisationsmodelle will offenbar der EuGH schon im Ansatz faktisch für tot erklären.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung zeigt die EU mit dieser Entscheidung einmal mehr, wie Bürokratie auf- und nicht abgebaut wird und moderne Arbeitsformen und Arbeitsabläufe erschwert bzw. unmöglich gemacht werden. Ein neues Arbeitszeitgesetz ist nach dieser Entscheidung mehr denn je gefordert, dass „im Einklang mit dem jeweiligen Tätigkeitsbereich des Mitarbeiters sicherstellt, dass nur dessen objektiv geleistete Arbeitszeit erfasst wird“, so Tressin.