Tressin fordert entschlossenes und geschlossenes Handeln ohne Tabus
Angesichts der erschreckend rapide steigenden Zahlen von Covid-19-Infektionen und der sich immer dramatischer zuspitzenden Situation auf den Intensivstationen der Krankenhäuser, richtet Tressin einen dringlichen Appell an die Politik, jetzt entschlossen und auch geschlossen zu handeln und an die Bürger, sich impfen zu lassen. Unserem Gesundheitswesen droht aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen die Überlastung, in manchen Regionen sogar der Kollaps. Die Kapazitäten auf den Intensivstationen sind schon jetzt nahezu ausgeschöpft. Und da die Entwicklung in den Krankenhäusern dem eigentlichen Infektionsgeschehen immer mit etwas zeitlichem Verzug hinterherläuft, müssen wir mit einer weiteren Zuspitzung der Lage in den nächsten Wochen rechnen.
„Um diesen Trend zu stoppen, muss die Politik jetzt sofort handeln – und zwar geschlossen auf Bundes- und Landesebene. Es ist jetzt nicht mehr die Zeit für parteipolitische Profilierung und staatsrechtliche Grundsatzdebatten; es darf auch keine Tabus mehr geben, denn jeder Tag des Abwartens und Zögerns kann Menschenleben kosten. In dieser Situation wünschen die Bürgerinnen und Bürger eine klare politische Führung und weder einen Schlingerkurs noch ein Handlungsvakuum aufgrund des Regierungswechselns auf Bundesebene oder ein Flickenteppich auf Landesebene. Ganz offenkundig reichen jedenfalls die bisherigen Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene nicht mehr aus, um die Pandemie einzuschränken. Das gemeinsame Ziel muss sein, einen erneuten allgemeinen Lockdown zu verhindern. Die Unternehmen sind jedenfalls bereit, ihren Beitrag für einen wirksamen Gesundheitsschutz auch am Arbeitsplatz zu leisten. Dafür benötigen die Unternehmen aber endlich auch rechtssichere gesetzliche Grundlagen für ihre betrieblichen Schutzkonzepte. Um sie möglichst passgenau ausgestalten zu können und die Akzeptanz dieser Maßnahmen bei den Beschäftigen zu erhöhen, benötigen die Arbeitgeber vor allem ein gesetzlich festgelegtes Auskunftsrecht über den Impf- bzw. Genesen-Status der Beschäftigten. Wer 3G will, darf beim Auskunftsrecht nicht zögern. Nur wenn Arbeitgeber Bescheid wissen und angemessen reagieren können, macht diese Regel einen Sinn“, erklärt Tressin. Neben der Auskunft über den Impfstatus sei auch die Dokumentation der Ergebnisse wichtig, denn nur so werde unnötige Bürokratie vermieden. Kommt der Arbeitnehmer seiner Nachweispflicht nicht nach, wird er vielfach nicht mehr beschäftigt werden können. Dann muss aber auch konsequenterweise der Grundsatz gelten: Ohne Arbeit kein Lohn. Für Tressin ist die Frage, sich impfen zu lassen, in der aktuellen Situation nicht allein eine Frage des individuellen Gesundheitsschutzes, sondern auch eine Frage des Übertragungsschutzes – und damit unserer gemeinsamen Verantwortung für den Schutz derer, die sich nicht impfen lassen können bzw. deren Impfschutz bereits wieder nachlässt. Es muss klar sein, dass Ungeimpfte, die sich auch nicht testen lassen wollen, die daraus folgenden Konsequenzen selbst zu tragen haben – und nicht mit der Nachsicht der Arbeitgeber oder der Allgemeinheit rechnen können. In der aktuellen, sich dramatisch zuspitzenden Situation im Gesundheitswesen, darf nach Auffassung von Tressin auch eine allgemeine Impfpflicht zumindest in der politischen Diskussion kein Tabu mehr sein, nicht zuletzt auch deshalb, weil objektive Schutzpflichten des Staates für jedes menschliche Leben dann entstehen, wenn die Entwicklung, die aus der Grundrechtsgefährdung die Grundrechtsverletzung hervorzubringen droht, unbeherrschbar wird.