21/05/2012

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Tressin begrüßt Einigung mit der IG Metall, aber:

„Tarifabschluss für einen Teil der Unternehmen in unserer Region schwer bzw. nicht zu verkraften“

„Es war bis zuletzt ein Tanz auf der Rasierklinge“. Dies sagte Rechtsanwalt Andreas Tressin, Geschäftsführer des Arbeitgeberverbandes der Metall- und Elektroindustrie Rhein-Wupper e.V., in seiner ersten Bewertung zum Tarifabschluss der Metall- und Elektroindustrie in Sindelfingen.

„Mit der Erhöhung der Tabellenentgelte von 4,3 % erhalten unsere Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie das kräftigste Plus seit 20 Jahren und der Finanzminister nebenbei zusätzlich noch einmal nicht geplante Steuermehreinnahmen“, so Tressin weiter: „Den Arbeitnehmern sei dies ohne Wenn und Aber gegönnt, für einen Teil unserer Unternehmen ist dieses Plus jedoch schwer bzw. nicht zu verkraften. Auf jeden Fall verlieren die Unternehmen an Wettbewerbsfähigkeit und werden die Erhöhungen nur dann verkraften können, wenn die Konjunktur auch weiter an Fahrt gewinnt.“

„Bei dieser Gemengelage kann für unsere Region nicht ausgeschlossen werden“, so der Verbandsgeschäftsführer, „dass bei einer Übernahme des Ergebnisses von Sindelfingen über die tariflichen Öffnungsklauseln bei dem einen oder anderen nachjustiert werden muss. Umso wichtiger ist deshalb auch die von den Tarifvertragsparteien eingegangene Handlungsverpflichtung, sich schnell mit den Herausforderungen für die künftige Wettbewerbsfähigkeit in der M+E-Industrie zu befassen.“

Tressin bedauert, dass die IG Metall einmal mehr in alte Rituale verfallen ist und die gesamte Runde mit der Drohung eines Arbeitskampfes belastete. Positiv zu bewerten sei, dass man trotz dieser Radikalisierung letztlich doch noch die Kurve gekriegt habe und eine Einigung erzielt werden konnte. Die Unternehmen blieben damit vor weiteren großen wirtschaftlichen Schäden verschont, die bei weiteren Kampfmaßnahmen unweigerlich eingetreten wären. „Ganz wichtig ist vor allem“, so Tressin, „dass die IG Metall erkannt hat, dass die Betriebe dringend Flexibilitätspuffer benötigen und hierzu auch und insbesondere der Einsatz von Zeitarbeitnehmern gehört. Mit den getroffenen Öffnungsklauseln für freiwillige Betriebsvereinbarungen sowohl bei der Übernahme von Ausgebildeten als auch bei dem Einsatz von Zeitarbeit setzen die Tarifvertragsparteien zurecht auf die Sachnähe und Kreativität der Betriebsparteien bei der Schaffung künftiger Flexibilitätsfreiräume. Eine Überreglementierung bei der Übernahme der Auszubildenden wäre im Übrigen auch fatal gewesen, denn in diesem Fall hätte man die Überbedarfsausbildung im Ergebnis zu Grabe getragen. Mit den getroffenen Regelungen sollte nun aber endlich auch die Debatte zum Einsatz von Zeitarbeit sowohl tariflich als auch politisch befriedet sein.

In den nächsten Tagen wird das Ergebnis von Sindelfingen zunächst einmal einer Bewertung unterzogen und geprüft, ob der Abschluss auf NRW übertragen wird; hierzu gilt es aber zunächst einmal, erst das abschließende Votum der Mitgliedsunternehmen unseres Verbandes einzuholen.