09/01/2018

Zeitplan

Datum

Tarifrunde 2018

Unverständnis der Mitgliedsunternehmen über Warnstreikaktionen

Auf völliges Unverständnis stoßen die Warnstreikaktionen der IG Metall bei einigen der Mitgliedsunternehmen des Arbeitgeberverbandes der Metall- und Elektroindustrie Rhein-Wupper e.V. in einem so frühen Stadium der diesjährigen Tarifrunde. Der Geschäftsführer des Verbandes erinnert daran, dass die Arbeitgeber noch in der Friedenspflicht ein Angebot vorgelegt haben, dass eine Tabellenerhöhung von 2 % ab 01.04.2018 für weitere 12 Monate sowie eine Einmalzahlung in Höhe von 200,00 € für die Monate Januar bis März 2018 vorsieht. Die Beschäftigten erhalten damit im Kalenderjahr 2018 insgesamt 2,35 % mehr Entgelt. Die IG Metall sei daran erinnert, dass auch bei guter Konjunktur immer nur das Produktivitätswachstum den Verteilungsspielraum bestimmen kann und da liegt das Arbeitgeberangebot schon jetzt oberhalb der für 2018 erwarteten Marke. Die IG Metall darf bei Lohnsteigerungen von 20 % allein aus den letzten fünf Jahren die Grenzen des Machbaren also nicht überschreiten, sonst wird eine Gegenreaktion der Unternehmer in Form von Verlagerung der Arbeit ins preiswertere Ausland die unweigerliche Folge sein. Und die Unternehmer, die eine Verlagerung nicht vornehmen können, werden genötigt sein, die Tarifbindung zu verlassen.

Bei den frühen Streikaktionen können unsere Mitgliedsfirmen sich leider nicht des Eindrucks erwehren, dass die IG Metall in dieser Tarifrunde mit dem Kopf durch die Wand und den Druck vor die Verhandlungen setzen will. Immer nur rote Linien definieren, zu bevormunden und sofort mit dem Dampfhammer in Form von Streiks zu kommen, ist aber nicht die Streitkultur, die sich unsere Mitglieder vorstellen geschweige denn tolerieren können und auch nicht mehr wollen; erst recht nicht, wenn die Materie so komplex ist, wie in dieser Tarifrunde. Dies gilt umso mehr, weil die geltend gemachte Forderung auf Arbeitszeitreduzierung mit teilweise Entgeltausgleich diskriminierend und damit rechtlich nicht zulässig ist. Denn eine Umsetzung der Forderung würde bedeuten, dass eine bisherige Teilzeitkraft schlechter bezahlt wird als ein Mitarbeiter, der wegen eines Pflegefalls in Teilzeit geht.

Völlig unabhängig hiervon lehrt uns alle die Globalisierung, dass bei der künftigen Gestaltung der betrieblichen Arbeitszeitregime berücksichtigt werden muss, dass in das Weltgeschehen ein „neuer Liberalismus“ eingezogen ist im Sinne von „alle können alles, zu jedem Zeitpunkt und an jedem Ort“. Den Takt geben dabei ausschließlich die Kundne vor. Sie erwarten vom Unternehmen, dass sie global und rund um die Uhr für sie da sind und immer schneller auf individuelle Wünsche reagieren. Wenn die IG Metall meint, dass ginge auch und in erster Linie mit Arbeitszeitverkürzung, kann dem nur entgegnet werden: genau das Gegenteil ist der Fall. Deshalb muss es in dieser Tarifrunde auch um bedarfsorientierte Anpassungen der Arbeitszeit nach oben gehen.

Das muss ja nicht unbedingt heißen, dass man die gesamten Arbeitszeitregelungen in den Tarifverträgen umkrempeln muss, es geht vielmehr um die Frage der richtigen Balance zwischen Zeitsouveränität der Arbeitnehmer einerseits und der betrieblichen Interessen andererseits. Und da müssen die betrieblichen Interessen beim Abwägungsprozess im Konfliktfall schon deshalb Vorfahrt haben, weil die Unternehmen ansosnten gegenüber den Kunden keine Gewährträgerhaftung mehr für eine zeitnahe Vertragserfüllung übernehmen können. Am Anfang der Nahrungskette – im Übrigen sowohl für den Unternehmer als auch für den Arbeitnehmer – steht also immer die Frage, wie komme ich  den Wünschen des Kunden nach und wie viel unternehmerische Freiheit wollen die Arbeitnehmer dem Unternehmer bei der Umsetzung der gegenüber dem Kunden bestehenden Einstandspflichten noch zugestehen. Bei allem wohlverstandenen gesellschaftspolitischen Mainstream nach einer unkonditionierten Zeitsouveränität eines jeden Arbeitnehmers, darf nicht in Vergessenheit geraten, dass dem Unternehmer eine innerbetriebliche Organisationsfreiheit bleiben muss. Das mag für den einen oder anderen vorsinnflutartig klingen, ist nun aber einmal die betriebliche Realität fürs Überleben des Unternehmens. Wenn die IG Metall hier eine Neujustierung wünscht, dann bleibt ihr das natürlich völlig unbenommen. Sie darf sich dann aber nicht wundern, wenn unter diesen Rahmenbedingungen Unternehmer nicht mehr bereit sind, alle daraus entstehenden Risiken einseitig zu ihren Lasten zu übernehmen. In dieser Tarifrunde geht es deshalb – ohne jede Übertreibung – über die grundsätzliche Frage eines künftigen ordnungspolitischen Leitbilds bei der Gestaltung der Arbeitszeitregime, und da ist nicht nur der Nerv der Arbeitnehmer, sondern auch der Arbeitgeber getroffen.