29/05/2013

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Mitgliederversammlungen im Schloss Morsbroich

Arbeitgeber fordern bezahlbare und international wettbewerbsfähige Energiepreise – Handlungsempfehlungen an die Politik überreicht – EEG-Umlage verfassungskonform?

v.l.: A. Tressin, M. Geßner, E. Chrischilles, E. Frank

Angesichts der immer weiter steigenden Strompreise und der immer stärker werdenden Kostenbelastung für die regionale Wirtschaft haben die in den Unternehmerverbänden Rhein-Wupper organisierten Arbeitgeber die Politik zum Handeln aufgefordert und konkrete Handlungsempfehlungen formuliert. Im Rahmen der Mitgliederversammlungen im Leverkusener Schloss Morsbroich am 29. Mai überreichten Edgar Frank, Vorsitzender der Unternehmerschaft Rhein-Wupper e.V., und Verbandsgeschäftsführer Andreas Tressin die Handlungsempfehlungen stellvertretend an Michael Geßner, Abteilungsleiter im Düsseldorfer Wirtschaftsministerium (vollständiges Papier unter www.uvrw.de/Positionen).

Arbeitgeber fordern bezahlbare und international wettbewerbsfähige Energiepreise: „Das EEG benötigt eine Generalrevision“

In seiner Rede begründete Edgar Frank die Forderungen und verlangte, die Voraussetzungen für eine sichere, umweltverträgliche und wettbewerbsfähige Energieversorgung zu schaffen: „Im Vergleich zu den direkten europäischen Nachbarn sind in Deutschland die Industriestrompreise mit Abstand am höchsten. Die EEG-Umlage erweist sich dabei als wahres Kostenmonster für die Unternehmen, weil sich zusätzliche Belastungen in fünf-, sechs- oder sogar siebenstelliger Höhe aufsummieren. Der rasante Anstieg der Strompreise insbesondere aufgrund der jüngsten drastischen Zunahme der EEG-Umlage um fast 50 % ist alarmierend. Das EEG-Gesetz braucht insgesamt eine Generalrevision. Ziel muss die Sicherstellung international wettbewerbsfähiger Strompreise sein; als erster Schritt muss unverzüglich die EEG-Umlage gesenkt werden. Ansonsten ist die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im höchsten Maße gefährdet in Zeiten eines wirtschaftlichen Umfeldes mit sehr hohen Risiken und einem zugleich immer härter werdenden Kampfes um Marktanteile und Preismargen.

Für die Unternehmen sind international wettbewerbsfähige Energiepreise und eine verlässliche Energieversorgung existenziell. Wir können uns eine weitere Disparität bei den Strompreisen nicht weiter erlauben, wenn wir die industrielle Basis und vor allem Investitionen in diesem Bereich nicht gefährden wollen. Dies gilt im Übrigen für die gesamte Wertschöpfungskette wenn man berücksichtigt, welche anderen Branchen letztlich von der Industrieproduktion noch abhängen. Dies betrifft unsere Region, in der das verarbeitende Gewerbe eine hohe und weiter wachsende Bedeutung einnimmt, in besonderem Maße. Es besteht bei der Energiepolitik ganz dringender Handlungsbedarf, und zwar nicht erst nach der Bundestagswahl, sondern jetzt.“

Die vollständige Rede des Vorsitzenden Edgar Frank finden Sie hier.

Handlungsempfehlung an die Politik:

Die Arbeitgeber fordern die Entwicklung eines Marktdesign, das einerseits eine marktnähere Integration erneuerbarer Energien und ausreichender regelbarer Kapazitäten gewährleistet sowie beide intelligent mit dem erforderlichen Netzausbau synchronisiert. Und dazu gehört, dass die wachsenden Lasten der Energiewende nicht länger alleine auf den Stromverbrauch umgelegt werden, sondern sich Förderung und Preisbildung stärker nach den Kriterien Verursachergerechtigkeit, Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit orientieren.

EEG-Umlage verfassungskonform?

Darüber hinaus äußerten der Verbandsvorsitzende Edgar Frank sowie der Geschäftsführer, Rechtsanwalt Andreas Tressin, erhebliche Zweifel an der Verfassungskonformität der EEG-Umlage. „Die EEG-Umlage ist in wesentlichen Punkten nichts anderes, als der „Kohlepfennig“ – und der wurde 1994 vom Bundesverfassungsgericht bekanntlich verboten, weil er die Stromkunden belastete, die keine besondere Finanzierungsverantwortlichkeit für die Steinkohle aus Deutschland hatten. Ebenso wenig sind die Stromerbraucher für die Finanzierung der erneuerbaren Energien verantwortlich, weil es sich um eine Gemeinwohlaufgabe handelt. Dementsprechend muss die Förderung mit Steuermitteln finanziert werden und nicht alleine von den Stromverbrauchern. Mit der jetzt gewählten Form der ausschließlich privatrechtlichen Finanzierung, nämlich zwischen juristischen Personen des Privatrechts, hat man diese Gemeinwohlaufgabe im Ergebnis „outgesourced“ und sich damit dem restriktiven Ordnungsrahmen der Finanzverfassung entzogen, also dem parlamentarischen Budgetrecht, dem Finanzausgleich, der Rechnungsprüfung sowie der Stabilitätspolitik. Wenn man weiter berücksichtigt, dass die Kostensteigerungen alleine der EEG-Umlage mittlerweile ein Volumen erreicht haben, das teilweise die durchschnittliche Gewinnmarge eines mittelständischen Unternehmens aus dem letzten Jahr aufzehrt und damit für Investitionen nicht zur Verfügung steht oder z. T. weit mehr als 50 % des jährlichen Belastungsvolumens aus der aktuellen Tariferhöhung in der Metall- und Elektroindustrie ausmacht, dann muss man sich die Frage stellen, ob der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz noch gewahrt ist und es dem Unternehmer im Ergebnis unmöglich gemacht wird, sein durch Artikel 12 Grundgesetz geschütztes Gewerbe überhaupt noch mit Gewinn auszuüben.“

Frank und Tressin betonten den Willen der regionalen Wirtschaft, eine erfolgreiche Energiewende nachhaltig zu unterstützen: „Wir sind für den weiteren konstruktiven Dialog mit allen gesellschaftspolitischen Kräften jederzeit offen.“