02/06/2015

Zeitplan

Datum

Mitgliederversammlungen am 02.06.2015

– Die Spielregeln im Streikrecht stimmen nicht mehr. Unternehmer fordern Kodifizierung des Streikrechts

– Das Tarifeinheitsgesetz wird Probleme nicht lösen

– Unternehmerverbände Rhein-Wupper beschließen Gründung einer Service-Gesellschaft

Die Spielregeln im Streikrecht stimmen nicht mehr. Unternehmer fordern Kodifizierung des Streikrechts

Mit größter Sorge beobachten die Mitgliedsunternehmen die Entwicklungen der Streikkultur in den letzten Monaten, so die beiden Vorsitzenden, Arndt Krebs vom Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie Rhein-Wupper e.V. und Edgar Frank von der Unternehmerschaft Rhein-Wupper e.V. Seit Monaten gebe es keinen Tag mehr, an dem nicht in der Rupublik in irgendeiner Branche gestreikt wird. Es überrasche deshalb nicht, dass es bereits Mitte Mai des Jahres in Deutschland mit über 350 Streiktagen nach Berechnungen des IW (Institut der deutschen Wirtschaft) mehr als doppelt so viele Ausfalltage als im gesamten Vorjahr gegeben hat. Alleine durch die Streikwellen im öffentlichen Dienst, in der Metall- und Elektroindustrie, bei der Post, in den Kitas und bei der Bahn kamen 2015 über 350.000 Ausfalltage zustande. Und derzeit sei leider ein Ende immer noch nicht absehbar, stellen die beiden Vorsitzenden ernüchternd fest. Verlässlichkeit in den Logistik-Ketten und wenige Streiktage waren bislang ein Qualitätsmerkmal für den Standort Deutschland und dieses Vertrauen werde momentan völlig ausgehöhlt. Bereits jetzt stehe fest, dass 2015 ein Streikrekordjahr wird mit im Moment noch gar nicht abschließend bezifferbaren Schäden für die Unternehmen und die gesamte Volkswirtschaft. Nicht akzeptabel für die Unternehmen seien dabei die Beliebigkeit nicht nur des Einsatzes und des Umfanges der Streikmaßnahmen, sondern darüber hinaus auch die Beliebigkeit in der Gründung der Höhe der geltend gemachten Lohnforderungen, so die beiden Vorsitzenden. Vielfach bestimmen die Gewerkschaften nämlich nach eigenem Gutdünken nicht nur die Angemessenheit der Kampfmittel, sondern darüber hinaus auch die maßgeblichen Bestimmungsgrößen für einen angemessenen Lohn. So musste beim Tarifabschluss in der Metall- und Elektroindustrie bei einer Inflationsrate, die sich tatsächlich nahe der Nulllinie bewegt, zur Begründung der Höhe der Forderung eine von der EZB (Europäische Zentralbank) gesetzte Zielmarke von 2 % zur Hilfe genommen werden, weil alle anderen Bestimmungsgrößen nicht griffen, vor allem nicht die Herausforderungen, die sich aktuell aus einer rückläufigen internationalen Wettbewerbsfähigkeit ergeben.

In einigen Branchen, z.B. der Deutschen Bahn und den Kitas, sollen sogar als einzige Bestimmungsgröße ausschließlich besser verdienende Berufsgruppen dienen. Diese sehr plaklative und um Solidarität werbende Argumentationsweise blendet alle Grundregeln einer an wirtschaftlichen Eckdaten einer bestimmten Branche auszurichtenden Tarifpolitik faktisch aus, der Beliebigkeit in der Entgeltfindung ist Tür und Tor geöffnet und der Verteilungskampf kennt im Ergebnis ohne ökonomische Begründungszwänge keine Grenzen mehr. Die vorbezeichnete Ist-Aufnahme ist alles andere als eine planbare und berechenbare Tarifautonomie, die sich die Unternehmer vorstellen, so die beiden Vorsitzenden. Denn Fakt ist, dass die Branchen in der Industrie mit ihrer täglich fortschreitenden Vernetzung und Internationalisierung aller Abläufe und Produktionsweisen den Streikexzessen schutzlos ausgeliefert sind. Gleiches gilt für den Privatbürger und die Unternehmer, wenn es um Streiks aus den Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge (wie z.B. der Bahn) geht. Die beschriebenen Tarifauseinandersetzungen aus den letzten Monaten machen überdeutlich, dass eine Kodifizierung des gesamten Streikrechts durch den Gesetzgeber erforderlich ist, weil es eben keine Gewähr dafür gibt, dass sich einzelne Gewerkschaftsfunktionäre in den Tarifrunden stets für die Rettung der ökonomischen Vernunft aufopfern werden.

Das Tarifeinheitsgesetz wird Probleme nicht lösen

Ob mit dem neuen Tarifeinheitsgesetz der gewünschte soziale Frieden wieder einkehrt, bezweifeln die Unternehmen. Im Ergebnis werde der alte Rechtsgrundsatz „ein Betrieb, ein Tarifvertrag“ wiederhergestelltm nicht mehr und auch nicht weniger. Zweifel bestehen hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit, insbesondere bei der Frage der Feststellung bzw. Ermittlung der Mehrheitsgewerkschaft. Größte Bedenken bleiben vor allem bei der Frage, ob das neue Tarifeinheitsgesetz die Streikexzesse aus der Vergangenheit in der Lage ist zu verhindern. Die Unternehmner befürchten viel mehr, dass genau das Gegenteil der Fall ist, weil man das eigentliche Problem, nämlich die Verhältnismäßigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen nicht geregelt hat und erklärtermaßen auch gar nicht regeln wollte. Die Unternehmer äußern die Sorge, dass jetzt erst recht ein Überbietungswettbewerb bei den Tarifforderungen der Spartengewerkschaften eintreten werde, um überhaupt die notwendigen Mehrheiten für eine Tarifzuständigkeit zu erhalten. Deise werde eher zu mehr Arbeitskämpfen, als zu mehr Befriedung führen.

Unternehmerverbände Rhein-Wupper beschließen Gründung einer Servie-Gesellschaft

In den Mitgliederversammlungen wurde der weitere Ausbau nicht nur des Dienstleistungsportfolios, sondern auch der hierfür ergänzend erforderlich werdenden Infrastrukturen beschlossen. So werden beide Verbände als Gesellschafter einer Service-Gesellschaft auch projektbegleitende Dienstleistungen vor allem für die Klein- und Mittelbetriebe auf den Feldern der Prozessoptimierung, des Gesundheitsmanagements und der Aus-, Fort- und Weiterbildung anbieten.

Weiterer intensiver Beratungsschwerpunkt der nächsten Jahre werden in arbeitswirtschaftlicher Hinsicht die Umwälzungsprozesse sein, die sich aus der Digitalisierung (Industrie 4.0) auf die betrieblichen Wertschöpfungsketten und damit Organisationsstrukturen der Unternehmen ergeben werden.

Herrn Dr.-Ing. Dipl.-Wirt.Ing. Tim Jeseke von Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e.V. (ifaa) machte im öffentlichen Teil der Mitgliederversammlung gleichsam den Aufschlag zur Digitalisierung. Er zeigte auf, dass nach einer aktuellen Umfrage des Instituts das Thema Industrie 4.0 trotz der öffentlichen Diskussionen immer noch nur einen hinteren Platz einnimmt. Das „ifaa Trendbarometer Arbeitswelt“ zeigt damit: Industrie 4.0 ist in der Praxis noch nicht wirklich angekommen. In vielen Unternehmen sind die produktionstechnischen und arbeitsorganisatorischen Rahmenbedingungen für Industrie 4.0 meist noch nicht vorhanden. Die derzeitigen Aktivitäten zur Umsetzung in den Unternehmen richten sich – so da Ergebnis einer weiteren Studie des ifaa – aktuell vielmehr hauptsächlich auf die Einholung von allgemeinen Informationen. Bei knapp 30 % der Unternehmen bestehen sogar keinerlei Aktivitäten zu dem Thema.

In dem Vortrag machte der Referent deutlich, dass die Digitalisierung alle Lebensbereiche und Branchen verändern wird und die Umwälzungsprozesse gleichermaßen die Produktion und die Dienstleistung betreffen werden.

Das abschließende Fazit des Referenten: „Die Digitalisierung hat schon lange begonnen und wird sich weiter fortsetzen – in vielen kleinen Schritten. Damit wird klar, dass die Unternehmer es selbst in der Hand haben, ihre Prozesse pro-aktiv zu gestalten.