Jahresrück- und Ausblick 2020/2021
Leverkusen, 21. Dezember 2020
Zum Jahresende blickt der Geschäftsführer des Arbeitgeberverbandes der Metall- und Elektroindustrie Rhein-Wupper e.V. und der Unternehmerschaft Rhein-Wupper e.V., Rechtsanwalt Andreas Tressin, auf das Jahr 2020 zurück und gibt einen Ausblick auf das kommende Jahr:
Rückblick 2020
Belegschaften im Krisenmanagement noch näher zusammengerückt
Das Corona-Virus stellte die Unternehmen 2020 vor nie da gewesene Herausforderungen. Es ging täglich darum, Entscheidungen zu treffen, um die eigenen Mitarbeiter zu schützen und zugleich die Geschäftstätigkeit möglichst aufrecht zu erhalten. Druck und Dringlichkeit zwangen immer wieder zu schnellem Handeln, ohne die Konsequenzen der Entscheidungen umfänglich erörtern zu können. Pragmatische Lösungen waren nicht nur in der Arbeitsorganisation im Unternehmen, sondern auch im Beziehungsmanagement mit den Mitarbeitern gefragt, wenn es zum Beispiel um die Sorge des Erhalts der Arbeitsplätze oder um die Logistik bei der Betreuung der Kinder ging. Und schließlich mussten auch noch die zum Teil völlig unterschiedlichen Aussagen und Vorgaben der Gesundheitsämter gemanagt werden. Das ging natürlich zwangsläufig auch zu Lasten der Produktivität und damit der Arbeitskosten. Am wichtigsten im auslaufenden Jahr aber war die Erkenntnis, dass die Belegschaften im Krisenmanagement näher zusammengerückt sind.
Ausblick 2021
Tressin fordert investitionsfreundliche Rahmenbedingungen sowie längerfristige Konzepte und Strategien in der Corona-Politik
Für die Unternehmen wird Corona auch 2021 eine große Herausforderung sowohl in wirtschaftlicher Hinsicht als auch bei der Aufrechterhaltung der Arbeitsorganisation am Maßstab der jeweiligen Hygienevorgaben bleiben. So werden auch künftig die Sicherheits- und Hygienekonzepte mit großem Aufwand auf ihre Aktualität überprüft und angepasst werden müssen; gleichzeitig gilt es weiterhin die Liquidität und die Arbeitsplätze zu sichern sowie die digitalen Zukunftstechnologien, den Klimaschutz und die E-Mobilität zu finanzieren.
Die Bundesregierung hat mit ihren Hilfsprogrammen sicherlich einiges dafür getan, ökonomische Schäden durch die Corona-Pandemie zu begrenzen. Doch staatliche Fürsorge kann und darf marktwirtschaftliche Prozesse nicht außer Kraft setzen. Nach der Vielzahl von Einzelhilfen muss es nun endlich darum gehen, Strukturreformen auf den Weg zu bringen; nur das ist nachhaltig. Jetzt ist es deshalb umso wichtiger, dass die Erwartungen der Unternehmen und der Menschen stimuliert werden; denn welcher Unternehmer würde unter den aktuellen Bedingungen investieren, welcher Konsument bei der Sorge um den Arbeitsplatz shoppen gehen? Wir alle stehen vor massiven Transformationen. Dafür sind investitionsfreundliche Rahmenbedingungen mit steuer-, verwaltungs-, bau- und arbeitsrechtlichen Freiräumen erforderlich, damit Unternehmen in neue Technologien und Arbeitsplätze investieren. Denn für die Umsetzung sorgt in einer sozialen Marktwirtschaft nicht der Staat, sondern der Unternehmer. Wir werden sicherlich weiterhin lernen müssen mit Corona zu leben. Angesichts der großen volkswirtschaftlichen Schäden sind nach dem aktuellen Lockdown mehr denn je treffsichere, anreizorientierte sowie rechtssichere und längerfristige Konzepte und Strategien gefragt, wie wir Wirtschaft und das gesellschaftliche und öffentliche Leben erlauben können. Die Bürger und die Wirtschaft brauchen nämlich eine Corona-Perspektive, die nicht nur bis Mitte Januar reicht, sondern ihnen zumindest für das nächste halbe Jahr einen Kompass gibt. Hier stehen die politischen Entscheidungsträger in der Pflicht, entsprechende auf Fakten basierende Grundlagen zu schaffen, die den verfassungsrechtlichen Grundsätzen von Gleichheit und Verhältnismäßigkeit entsprechen. Das ist für viele Unternehmen und Arbeitsplätze in diesem Land von existenzieller Bedeutung. Unabhängig hiervon kann nur Verlässlichkeit, Nachvollziehbarkeit und Planbarkeit in der Bevölkerung Akzeptanz finden.