Zeitplan
Jahresrück- und Ausblick 2013/2014
Zum Jahresende blickt der Geschäftsführer des Arbeitgeberverbandes der Metall- und Elektoindustrie und der Unternehmerschaft Rhein-Wupper e.V., Rechtsanwalt Andreas Tressin, auf das Jahr 2013 zurück und gibt einen Ausblick auf das kommende Jahr.
RÜCKBLICK 2013
- Rekorde bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten.
- Rekorde beim durchschnittlichen Entgeltniveau.
- Mitgliedsunternehmen gut aufgestellt.
- Koalitionsvereinbarung zu Lasten Wachstum, Flexibilität und Wettbewerbsfähigkeit.
- Derzeit keine Kostenbremse bei den Energiekosten ersichtlich; Deindustrialisierung schon voll im Gange.
Eine positive Bilanz zieht Tressin für das nun auslaufende Jahr 2013.
Wie schon 2012 ist auch 2013 einmal mehr ein Jahr der Rekorde:
Noch nie zuvor waren so viele Menschen beschäftigt wie derzeit, noch nie zuvor waren vor allem so viele Menschen in unbefristeter Vollzeitarbeit als Stammarbeitnehmer in den Betrieben beschäftigt, noch nie zuvor war das durchschnittliche Lohnniveau in den Betrieben so hoch wie heute, noch nie zuvor waren die Steuereinnahmen in Deutschland so hoch. Der DAX verzeichnete einen historischen Höchststand, ebenso leider aber auch die Energiekosten. Die Mitgliedsunternehmen sind auch zum Ende des Jahres 2013 gut aufgestellt. In den meisten Fällen wurden positive Ergebnisse erzielt, nicht weil der Staat geholfen hat, sondern trotz der sich verschlechternden Rahmenbedingungen. Dort, wo die Unternehmen Einfluss auf die Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit nehmen konnten, also bei den Innovationen, beim Produkt und bei den Verbesserungen der Arbeitsprozesse haben sie das hierzu Notwendige getan und Fortschritte erzielt. Nur leider sind in vielen Fällen die dort erzielten Erfolge durch staatlich verursachte Kosten, wie z.B. durch einen zunehmenden Bürokratismus, aber auch und vor allem durch die erheblich gestiegenen Energiekosten kompensiert worden.
Erfreulich bei der Beschäftigungsentwicklung war insbesondere, dass sich die Leiharbeit einmal mehr als Brückenfunktion für eine Festanstellung in den Betrieben erwiesen hat.
Koalitionsvereinbarung zulasten Wachstum, Felxibilität und Wettbewerbsfähigkeit.
Das ist ein Koalitionsvertrag gegen eine Konsolidierung der Haushalte, gegen die jüngeren Generationen und gegen die Sicherheit der Sozialversicherungssysteme. Es ist vor allem ein Vertrag gegen den Arbeitsmarkt, weil er an wesentlichen Stellen dessen Wechselwirkungen verkennt, den Faktor Arbeit unnötig verteuert, den Arbeitgebern erhebliche Flexibilität und damit Produktivität nimmt, zu mehr Bürokratie führt und in der Konsequenz die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig verschlechtert. Ordnungspolitisch bedenklich ist vor allem, dass die Arbeitsmarktpolitik immer mehr planwirtschaftliche Züge bekommt: Vom Mindestlohn, über die Länge des Einsatzes eines Leiharbeitnehmers, bis hin zum Beginn eines Equal-Pay-Anspruches – wer was tun und damit wie viel verdienen darf, das soll zukünftig der Staat entscheiden. Die Verlierer werden diejenigen sein, die im Parlament nicht organisiert sind, also die Unternehmer und die schlecht qualifizierten Minderheiten; und natürlich die Mehrheit der Abgabenzahler und Verbraucher.
Beispiel Mindestlohn:
Mit der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns wird ordnungspolitisch ein Paradigmenwechsel vollzogen, weil neben der verfassungsrechtlich vorgegebenen originären Zuständigkeit der Tarifvertragsparteien nunmehr auch der Staat sich für den Entgeltfindungsprozess berufen fühlt und für zuständig erklärt hat. Diese selbstgegebene Zuständigkeit wird er nicht mehr so schnell aufgeben, zumal die Politiker wissen, dass sich klientelorientierte Entgelterhöhungen sehr gut bei künftigen Wahlkämpfen vermarkten lassen werden.
Darüber hinaus besteht zukünftig die Gefahr einer „Sockellohn-Politik“, die alle Marktmechanismen ignoriert und die Löhne, vor allem der Nicht-Qualifizierten und der unteren Qualifikationsgruppen über deren Produktivitätsniveau anhebt und damit ganz erheblich das Arbeitsplatzrisiko steigert. Tatsächlich kommt es aber ausschließlich darauf an, welche Leistungen und Produktivität der einzelne Arbeitsplatz bringt. Wer für seine Produkte und Dienstleistungen keine auskömmlichen Preise erhält, kann eben auch keine hohen Kosten verkraften. Zwangsläufige Folge wird sein, dass überhöhte Mindestentgelte nicht die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, sondern einzig die Schattenwirtschaft, d.h. die Schwarzarbeit beleben wird.
Eine weitere Gefahr besteht schließlich darin, dass zukünftig zwischen Politikern und Gewerkschaften bei der Einforderung von höheren Prozentzahlen beim Mindestlohn und in den Branchentarifverträgen ein Überbietungswettbewerb entsteht, ohne dass bei den jeweiligen Lohnfindungsprozessen konkrete volks- und betriebswirtschaftliche Kennzahlen, geschweige denn branchenbezogene Parameter als Leitplanken ausreichende Berücksichtigung finden. Der Mindestlohn gefährdet schließlich aber auch unser Erfolgsmodell der dualen Ausbildung. Viele Schulabgänger könnten nunmehr in die Versuchung geraten, kurzfristig einen Mindestlohnjob für ca. 1.400,00 Euro pro Monat einzugehen, statt eine duale Ausbildung zu absolvieren. Jedenfalls passt nicht zusammen, wenn Union und SPD einerseits die Zahl der 1,5 Millionen jungen Erwachsenen ohne Ausbildung senken wolle, andererseits aber mit dem Mindestlohn gerade zu Anreize setzt, keine Ausbildung zu machen. So gilt denn auch in Frankreich gerade der Mindestlohn als Grund für die dortige hohe Jugendarbeitslosigkeit.
Beispiel Leiharbeit:
Die Unternehmen brauchen die Zeitarbeit mit all ihren Flexibilisierungsinstrumenten als unverzichtbaren Baustein für die Wettbewerbsfähigkeit und zwar nicht nur als Flexibilisierungsinstrument in der Arbeitsorganisation, sondern auch bei den Arbeitskosten, denn die deutsche Industrie arbeitet mit sehr hohen und z.T. nicht wettbewerbsfähigen Löhnen der Stammbelegschaften. Die Leiharbeit ist damit wie andere Arbeitsformen – wie z.B. die Werkverträge – unter Einschluss des Outsourcings von Leistungen, auch ein Teil notwendiger „Mischkalkulation“ bei den Kosten. Hinzu kommt, dass die Entleih-/Stammbetriebe bei konjunkturellen Einbrüchen und dadurch entstehenden Überkapazitäten bei einer Übernahme der Leihkräfte nach 18 Monaten auch sog. Transaktionskosten zu verkraften bzw. zu finanzieren hätten, die durch Prozessrisiken bei betriebsbedingt notwendig werdenden Kündigungen oder Abfindungszahlungen entstehen würden. Diese Prozessrisiken und Kosten tragen aktuell ausschließlich die Verleihbetriebe. Mit den nun getroffenen Regelungen sowohl beim zeitlich limitierten Einsatz von 18 Monaten für Leihkräfte, als auch und insbesondere bei einem völlig undifferenzierten Equal-Pay-Anspruch nach nur 9 Monaten würde für die Stammbetriebe ein ungeheurer zusätzlicher Kosten- und Rationalisierungsdruck entstehen mit der Folge, dass vor allem gering qualifizierte einfache Tätigkeiten und damit Arbeitsplätze wegrationalisiert und damit entfallen würden.
Wenn es bei den Einschränkungen der Flexibilität bei der Leiharbeit bleibt, wird unweigerlich eine neue Diskussion zu einer Flexibilisierung des Kündigungsschutzes entstehen müssen. Denn der Kündigungsschutz und auch die Sozialplanpflicht führen schon aktuell zu einer massiven Beeinträchtigung der Flexibilität der Unternehmen, die wichtige und schnelle Reaktionen vor allem im Konjunkturverlauf, aber auch bei strukturellen Veränderungen hemmen. Dies führte bereits in der Vergangenheit dazu, dass dringend notwendige unternehmerische Entscheidungen zu spät und oftmals nur halbherzig angegangen wurden und damit die Wettbewerbssituation der Unternehmen verschlechterten.
Beispiel Energiewende:
Die Industrie braucht Energie rund um die Uhr und dies muss alles unter Wettbewerbsgesichtspunkten bezahlbar sein. Die Energiewende darf vor allem nicht zu einem noch höheren Risiko für die Unternehmen werden. Dies ist jedoch aktuell der Fall. So warnt das Institut der deutschen Wirtschaft Köln in einer jüngst veröffentlichten Studie vor einer weiteren Verteuerung des Strompreises für Industrieunternehmen um sage und schreibe 19 %. Die Umlage zur Finanzierung der erneuerbaren Energien (EEG-Umlage) ist und bleibt dabei der größte Stromkostentreiber. So können die über die EEG-Umlage zu finanzierenden Subventionen für die erneuerbaren Energien im ungünstigsten Fall bis 2018 von heute 16,5 auf 31 Milliaren Euro steigen. Dies entspräche einem Anstieg der EEG-Umlage auf 8,1 Cent. Ab dem kommenden Jahr zahlen die Stromverbraucher über 30 Milliarden Euro für Steuern, Abgaben und Umlagen. Dies entspricht einem staatlichen Anteil von 51,7 % am privaten Strombezug. Die vom Staat verursachten Kosten werden damit einen neuen Höchststand erreichen.
Zwar hat man in der Koalitionsvereinbarung erkannt, dass bei der Energie auch um Versorgungssicherheit und vor allem Bezahlbarkeit von Strom geht, aber statt hieraus die notwendigen Konsequenzen zu ziehen, dreht die Politik allenfalls an einigen Schrauben bei der Ökostromsubventionierung. Erforderlich ist jedoch ein Systemwechsel: Weg von der Energie- und Planwirtschaft, hin zu marktwirtschaftlichen Elementen, um den Anstieg der Kosten endlich zu dämpfen. Wir brauchen ein technologieneutral ausgerichtetes Gesetz, dass den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien effektiv und effizient regelt. Und natürlich muss sich „unsere Energiewende“ in den europäischen Energiebinnenmarkt einfügen, denn ein politischer Alleingang wäre in Europa schon unter Wettbewerbsgesichtspunkten nicht möglich und damit durchsetzbar. Bereits im Sommer hatten die Unternehmerverbände der Politik sowohl auf Landes-, als auch auf Bundesebene eine konkrete Handlungsempfehlung zur Energiewende überreicht, in der nicht nur eine sofortige Strompreisbremse, sondern auch eine Generalrevision des Gesetzes zu den erneuerbaren Energien gefordert wurde (Handlungsempfehlung).
Kurzfristig muss die Politik zur Senkung der Stromkosten einen Eigenbeitrag leisten. Hier hat die Politik ganz klar eien Bringschuld, wenn sie es mit dem Bekenntnis zum Industriestandort Deutschland wirklich ernst meint. Und diesen Eigenbeitrag sehe ich kurzfristig nur in einer Absenkung der Stromsteuern oder Abgaben; alle anderen Überlegungen sind nämlich unter europarechtlichen Gesichtspunkten unsicher und hierzu zählen insbesondere die derzeitigen Rabatte für energieintensive Betriebe. Offensichtlich hält die europäische Kommission deise Rabatte für unzulässig und hat deshalb am 18. Dezember 2013 gegen Deutschland ein Verfahren wegen unzulässiger Subventionen eingeleitet. Am Ende könnte nicht nur ein Verbot der heutigen Ausnahmeregelung stehen – im schlimmsten Fall droht den Betrieben sogar die Rückzahlung aller EEG-Vergünstigungen, die sie in den vergangenen Jahren erhalten haben. Schon jetzt hat allein die Einleitung des Verfahrens für die Unternehmen unangenehme Folgen, selbst wenn am Ende der Prüfung ein „O.K.“ aus Brüssel kommt. Denn mit der Eröffnung des Verfahrens steht die Höhe der EEG-Umlage für die Industrie unter Vorbehalt. Damit drohen Mehrzahlungen für die Unternehmen, sodass entsprechende Rückstellungen gebildet werden müssen, was einige Betriebe nicht nur in Schwierigkeiten, sondern in existenzielle Gefahr bringen könnte. Alles zusammengenommen wäre dies der Super-Gau. Die neue Koalition steht damit schon kurz nach ihrem Amtsantritt vor der ersten Bewährungsprobe und ist zum sofortigen Handeln aufgefordert. Jetzt gilt es erst einmal auf europäischer Ebene unverzüglich die Einstufung des EEG als unzulässige Beihilfe bzw. Subvention zu verhindern.
Fazit:
Das Gelingen der Energiewende zu bezahlbaren Preisen sowohl für die Privatbürger, als auch für die Unternehmen, ist und bleibt kurz- und mittelfristig die größte Herausforderung für die Koalition. Der Strompreis in Deutschland ist einer der höchsten der Welt; dreifacher Gaspreis, z.T. mehr als doppelter Strompreis im internationalen Vergleich, das kann die Industrie schon lange nicht mehr verkraften. Es wäre deshalb grob fahrlässig, die Unternehmen bei den Stromkosten weiteren Belastungstest zu unterziehen. Fakt ist, dass bei hohen Energiekosten bei den Investitionsentscheidungen eine ganz maßgebliche Rolle spielen und zwar nicht nur bei den Erweiterungsinvestitionen, sondern auch bei den Ersatz- bzw. Rationalisierungsinvestitionen, die den Bestand und den Produktivitätsfortschritt sichern sollen. Wenn einzelne Unternehmen auch hier schon den Rot-Stift angesetzt haben, macht dies deutlich, dass der Prozess einer Deindustrialisierung schon voll im Gange ist. Das müsste uns alle, vor allem die Politik, nicht nur sehr nachdenklich machen, sondern zum unmittelbaren Handeln zwingen. Die aktuellen Entscheidungsfindungsprozesse in den Unternehmen machen jedenfalls überdeutlich, dass es sich bei der Energiewende um eine lebensgefährliche Operation am offenen Herzen der Industrie handelt.
_______________________________________________________________
AUSBLICK 2014:
- Verhaltener Optimismus.
- Preis- und Margendruck wird immer brutaler.
- Das Gelingen der Energiewende zu bezahlbaren Preisen sowohl für den Privatbürger, als auvch für die Unternehmen, ist und bleibt kurz- und mittelfristig die größte Herausforderung für die Koalition.
- Renaissance einer Angebotspolitik notwendig.
Die Stimmung ist zwar bei den meisten Mitgliedsunternehmen nach wie vor gut, in den harten Zahlen, z.B. in der Auftragslage oder in der Produktion spiegelt sich diese Stimmung jedoch nicht in allen Branchen wieder.
Auch die Investitionstätigkeit der Unternehmen ist weiterhin zurückhaltend und beschränkt sich zum überwiegenden Teil auf Ersatz-/bzw. Rationalisierungsinvestitionen, sollen also vor allem den Bestand und den Produktivitätsfortschritt sichern. Dies alles sind Indikatoren dafür, dass viele Unternehmen eine nachhaltige Ertragsperspektive bzw. ihre künftgen wirtschaftlichen Aussichten eher nicht so günstig einschätzen.
Zwar sind die konjunkturellen Aussichten global aufwärts gerichtet, doch nirgends sprundelt es wirklich kräftig, wie es der Direktor des Institutes der deutschen Wirtschaft Köln, Prof. Dr. Hüther, erst kürzlich umschrieb. Im Klartext: Sehr viel mehr Aufschwung wird nicht mehr drin sein, so geht der Sachverständigenrat von einem Zuwachs des Bruttoinlandproduktes im Jahr 2014 von 1,6 % aus, das „Produktionspotenzial“ soll nach Einschätzung der Experten jedoch nur um 2 % steigen.
Fest steht, dass der Kampf um die Märkte 2014 noch härter werden wird. Denn alle verteidigen weltweit verbissen und unter einem unglaublichen Preis- und Margendruck ihre Marktanteile und versuchen ein größeres Stück vom Kuchen zu erhalten. Und dies in Zeiten, wo wir im internationalen Vergleich leider wieder bei den Lohnstückkosten deutlich an Terrain verloren haben. Die Unsicherheiten sind vielfach: Die Ausschläge der Konjunktur werden immer schneller und heftiger, vor allem wird die Konjunktur für die Unternehmen immer weniger planbar, die Risiken immer weniger kalkulierbar, dazu die politischen Risiken in China, vor allem aber die fatalen Perspektiven für das Regierungsprogramm der Großen Koalition. Ein weiteres Risiko für die Unternehmen ist und bleibt der starke Euro: Zu viele Unternehmen bilanzieren im Moment Währungsverluste; und schließlich die weiterhin bestehende Gefahr ausufernder Energiekosten (siehe vorne).
Hinzu kommt, dass viele unserer Strukturprobleme nach wie vor ungelöst sind und derzeit nur überdeckt werden durch die gute wirtschaftliche Lage.
Angesichts des demografischen Übergangs, der Probleme in der Eurozone und den zu erwartenden Belastungen, die dies für Deutschland mit sich bringt, muss die Wirtschaftspolitik nach der Agenda 2010 zukünftig wieder verstärkt einer Angebotspolitik Priorität einräumen.
Wir brauchen eine Renaissacne einer Angebotspolitik, zuletzt auch deshalb, weil sie alternativlos ist: Es ist nämlich die Kostensituation der Unternehmen, die für deren Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt, für die internationale Wettbewerbsfähigkeit ihrer Produkte und Dienstleistungen sowie für die Standortattraktivität Deutschlands von entscheidender Bedeutung ist. Ohne eine Stärkung der Angebotspolitik würde zwangsläufig ein Zurückgleiten der deutschen Wirtschaft in die alte Wachstumsschwäche zurückkehren. Die Erinnerung sollte noch nicht verblasst sein, was es bedeutet, der „kranke Mann Europas“ zu sein.
Fakt ist, dass die Unternehmen die eigentlichen Krisenversicherer sind – die Betriebe brauchen deshalb größere Handlungsspielräume statt weitere Fesseln. Sie müssen beweglich bzw. flexibel bleiben – und zwar bei Arbeitskosten, beim Volumen und der Verteilung der Arbeitszeiten und auch bei den Einsatzmöglichkeiten der Beschäftigten. Hier sind sowohl die Politik, als auch die Tarifvertragsparteien gefordert, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen und wenn nötig, getroffene Fehlentwicklungen bzw. -entscheidungen zu korrigieren. Denn internationale Wettbewerbsfähigkeit wird durch nationale Gesetze und Tarifverträge begünstigt, aber auch beschädigt.