31/03/2011

Zeitplan

Datum

Entsendung und Rückholung von Mitarbeitern nach und aus Japan

Arbeitsrechtliche Fragestellungen bei Katastrophen

Die BDA hat einen Leitfaden für die Entsendung und Rückholung von Mitarbeitern nach und aus Krisengebieten erstellt, den wir Ihnen unseren Mitgliedsunternehmen im Extranet hier zur Verfügung stellen. (Zum Abruf der Dateien müssen Sie mit Ihren Benutzerdaten angemeldet sein.)

Das Auswärtige Amt warnt aufgrund der weiterhin instabilen Lage in den Kernkraftwerken in Fukushima vor Aufenthalten im Krisengebiet im Nordosten der Insel Honshu (Teilreisewarnung). Von nicht erforderlichen Aufenthalten im Großraum Tokyo/Yokohama wird abgeraten. Jeder Aufenthalt sollte sorgfältig abgewogen werden und erfolgt auf eigenes Risiko. Bei Tagesreisen und vorübergehenden Aufenthalten von begrenzter Zeitdauer im Großraum Tokyo/Yokohama, die unbedingt erforderlich sind, sollte die Wetterprognose berücksichtigt werden und es sollten Vorkehrungen zu einem Verlassen Tokyos für den Fall einer Verschlechterung der Situation schon im Vorfeld getroffen werden (Rückfahrticket o. ä.). Von einem Aufenthalt von Familienangehörigen wird strikt abgeraten. Insbesondere sollten Kinder und Jugendliche wegen der verbleibenden Risiken und der höheren Strahlenempfindlichkeit einen Aufenthalt in Ostjapan vermeiden. (Stand 7.4.11, aktuelle Informationen auf der Homepage des Auswärtgen Amtes).

Aufgrund der Situation in Japan kann es zu Produktionsausfällen in japanischen Werken kommen kann. Davon können auch deutsche Betriebe betroffen sein, die für ihre Arbeit auf Zulieferungen aus Japan angewiesen sind. Das kann dazu führen, dass Arbeitnehmer nicht mehr im vertraglichen Umfang beschäftigt werden können. In solchen Fällen kann die Einführung von Kurzarbeit und damit verbunden die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld in Betracht kommen. Die aufgrund der Ereignisse in Japan auftretenden Störungen von Produktions- und Konsumvorgängen, wie z.B. Engpässe bei der Teilezulieferung, stellen regelmäßig wirtschaftliche Gründe für einen Arbeitsausfall dar. Bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen, insbesondere Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls, kann in solchen Fällen Kurzarbeitergeld gewährt werden.

Ebenfalls im Extranet erhalten unsere Mitgliedsunternehmen hier unter diesem Link die aktuellen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit vom 15. März 2011 zu dieser Problematik zugeleitet.

In Nordrhein-Westfalen können Rückkehrer aus Japan ab sofort beim Düsseldorfer Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit (LIGA) eine kostenlose Untersuchung auf radioaktive Strahlenbelastung in Anspruch nehmen. Das Arbeitsministerium wies die Behörde an, die dafür notwendigen sogenannten Body-Counter vorrangig für diese Untersuchungen bereitzustellen. Das Angebot richte sich in erster Linie an Hilfskräfte, die in Japan im Rettungsdienst oder im Katastrophenschutz tätig waren, aber auch an Touristen oder Geschäftsreisende, sagte ein Sprecher. Neben des Body-Counters im Düsseldorfer LIGA stehen weitere Body-Counter in den Universitätskliniken Essen und Köln sowie im Forschungszentrum Jülich zur Verfügung.