15/01/2015

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„Das ist ein Forderungspaket jenseits aller Vernunftgrenzen.“

Rechtsanwalt Andreas Tressin, Geschäftsführer des Arbeitgeberverbandes der Metall- und Elektroindustrie Rhein-Wupper e.V.

„Das ist ein Forderungspaket jenseits aller Vernunftgrenzen“, kritisiert Rechtsanwalt Andreas Tressin die heute gestellte Forderung der IG Metall nach Einkommenserhöhungen von 5,5 % und den zusätzlichen tariflichen Ansprüchen auf Alters- und Bildungsteilzeit. Die schwächelnde Konjunktur im Euroraum, die Ukraine-Krise und die unklare Energiepolitik haben bei den Mitgliedsunternehmen deutliche Spuren hinterlassen. Das kann die IG Metall doch nicht einfach alles ignorieren, so Tressin weiter. Die IG Metall hat ganz offensichtlich ähnlich wie die Bundesregierung beim Verteilungsspielraum immer noch auf „Sorglos-Modus“ gestellt und blendet dabei völlig aus, dass unsere Betriebe in den letzten Jahren deutlich an Wettbewerbsfähigkeit verloren haben. Wenn die IG Metall bei den Tarifforderungen weiter so auf das Gaspedal tritt und dabei alle ökonomisch notwendigen Tempolimitgrenzen überschreitet, wird dies auf dem Arbeitsmarkt zulasten der Arbeitnehmer viele Punkte kosten. Denn unstreitig bleibt: Bei einer weiteren Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit werden wir einige Arbeitsplätze in unserer Branche nicht in Deutschland halten können. Zu berücksichtigen seien auch die Renditeentwicklungen der Betriebe. So müssen von eienr geringen durchschnittlichen Rendite von 3,6 % Forschung, Investitionen und Beschäftigungsaufbau finanziert werden und hier sind die zwingend notwendigen Zukunftsinvestitionen, die sich aus der Digitalisierung der Arbeitswelt, also der Industrie 4.0, ergeben werden, noch gar nicht eingepreist. Wie das alles die 25 % der Betriebe finanzieren sollen, die entweder Verluste oder gerade einmal eine „Schwarze Null“ erwirtschaften, bleibt das Geheimnis der IG Metall. Die beiden Abschlüsse allein von 2012 und 2013/2014 addierten sich bei den Arbeitnehmern zu einem Plus von 10 % real von mehr als 5 %. Für den durchschnittlichen M+E-Arbeitnehmer bedeutet das: Sein Jahreseinkommen ist in 3 Jahren um 5.000 Euro gestiegen, inzwischen liegt das durchschnittliche Jahreseinkommen in der Metall- und Elektroindustrie sogar deutlich über 50.000 Euro. In dieser Gesamtgemengelage muss die IG metall bei ihren Forderungen in diesem Jahr auf dem Teppich bleiben. Bei den zusätzlich gestellten Forderungen auf Alters- und Bildungszeit stellt sich die Frage: Wer soll nach den Vorstellungen der IG Metall in den Betrieben die Arbeit überhaupt noch machen vor allem wer soll das bezahlen? Ob Altersteilzeit in Zeiten des Fachkräftemangels überhaupt noch ein sinnvolles Instrument sein kann, bezweifelt Tressin ausdrücklich. Es muss einfach in die Köpfe, dass Viele länger arbeiten müssen; denn wir sind auf das wertvolle Know-How unserer qualifizierten Mitarbeiter angewiesen. Wenn schon Übergang in die Rente, dann muss dieser gerechter gestaltet werden und dabei muss es einen Unterschied geben, zwischen einem, der nicht mehr kann und einem, der nicht mehr will, so Tressin weiter. Ob dafür jedoch ausschließlich eine sehr teure tarifliche Altersteilzeit das richtige Instrument ist, muss zumindest in Frage gestellt werden dürfen. Besser wäre, wenn man denjenigen, der nicht mehr kann, einen Weg ebnet, leichter in die Teilrente zu gehen mit der Chance, mehr als bisher hinzuverdienen zu können. Nach Auffassung von Tressin ist deshalb eine Kombination von Teilrente und Erwerbstätigkeit der richtige Weg; wenn daneben auch noch Altersteilzeit als notwendig angesehen werden sollte, dann aber nur auf freiwilliger Basis, so Tressin. Das Thema Bildungszeit gehört nach Auffassung von Tressin erst gar nicht in einen Tarifvertrag, sondern ist ausschließlich Angelegenheit der Betriebe. Denn wie der künftige Qualifizierungsbedarf sich entwickelt, kann nicht dirigistisch top-down von den Tarifvertragsparteien entschieden weden. Auch ordnungspolitisch ist das der völlig falsche Ansatz: Ebenso wenig, wie sich Eltern vom Staat vorschreiben lassen wollen, was ihre Kinder morgen beruflich tun sollen, mit welchem Anforderungsprofil und mit welcher Weiterbildung, lassen sich Arbeitgeber und auch nicht Arbeitnehmer vorschreiben, wie sich der Qualifizierungsbedarf morgen bzw. übermorgen darstellt.