Zeitplan
„100 Tage Mindestlohngesetz“
Stellungnahme des Geschäftsführers der Unternehmerverbände Rhein-Wupper, Rechtsanwalt Andreas Tressin
Die Gesamtbilanz von 100 Tagen gesetzlichen Mindestlohn fällt aus Sicht des Geschäftsführers der Unternehmerverbände Rhein-Wupper, Rechtsanwalt Andreas Tressin, ausschließlich negativ aus. „Dabei sei in vielen Fällen weniger die Höhe des Mindestlohnes das größte Problem als vielmehr die Tatsache, dass das Gesetz an vielen Stellen so unklar formuliert ist, dass sich viele Unternehmen rechtlich plötzlich auf ganz dünnem Eis bewegen müssen“, so Tressin. „Und es mutet den Betrieben einen ebenso erheblichen wie unnötigen bürokratischen Mehraufwand zum der sie nur von der eigentlichen Arbeit abhält. Das ist wahrlich kein Grund zum Feiern. Der Beratungsbedarf bei uns hat sich durch die Einführung des Mindestlohnes massiv erhöht, wobei keineswegs nur Branchen betroffen sind, die bisher Löhne von weniger als 8,50 € pro Stunde bezahlt hätten“, so Tressin weiter. „Wenn es darum geht, Arbeitszeiten zu dokumentieren oder Praktikanten zu beschäftigen, sind alle betroffen – selbst die, deren niedrigstes Einstiegsentgelt fast doppelt so hoch ist wie der Mindestlohn. Das größte Ärgernis aber sei, dass viele Regelungen des Mindestlohngesetzes so unsauber formuliert sind, dass sich die Betriebe mit großer Rechtsunsicherheit und in der Folge mit erheblichen Haftungsrisiken konfrontiert sehen. Das Gessetz ist „Murks“. Nicht ohne Grund sieht sich das Bundesarbeitsministerium bereits nach wenigen Wochen gezwungen, die Kontrollen der Mindestlohnzahlung in einigen Betrieben auszusetzen. Das ist aber unter dem Strich reine Flickschusterei an einem nicht zu Ende gedachten Gesetz“, kritisiert Tressin. „Als besonders kritisch zu bewerten seien anhand der bisher gesammelten Erfahrungen Unklarheiten, welche Vergütungsbestandteile auf den Mindestlohn angerechnet werden können und welche nicht, Unsicherheiten, für welche Praktika der Mindestlohn gilt, der bürokratische Aufwand für die gesetzeskonforme Dokumentation von Arbeitszeiten und das gewaltige Haftungsrisiko, das entstehe, wenn ein Unternehmen nicht sicher stellen kann, dass auch alle seine Lieferanten und Sublieferanten den Mindestlohn an ihre Beschäftigten bezahlen“.