13/11/2018

Zeitplan

Datum

Arbeitskreis Personalleiter

Tagesordnung der Sitzung am

 

Mittwoch, den 12. Dezember 2018, um 14:00 Uhr

im Verbandshaus.

 

Wie im Vorjahr werden wir auch in diesem Jahr mit der Veranstaltung einen Überblick über die wichtigsten

Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht 2019

vor allem aus Rechtsprechung und Gesetzgebung geben.

Für die Tagesordnung haben wir folgende Punkte vorgesehen:

 

TOP 1   Neue Tendenzen in der Rechtsprechung 2018

–    u.a. zu den Themen Arbeitszeit, Befristungsrecht, Anhörung der Schwerbehindertenvertretung, § 80 BetrVG, Freistellung von der Arbeit

 

TOP 2   Gesetzliche Neuerungen im Arbeits- und Sozialrecht

u.a. zu den Themen

–    Teilhabechancengesetz gegen Langzeitarbeitslosigkeit,

–    Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht,

–    Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung,

–    Pflegepersonal-Stärkungsgesetz,

–    das neue TzBfG.

 

TOP 3   Tarifabschluss in der Metall- und Elektroindustrie 2018

 

TOP 4   Neues zum Beschäftigtendatenschutz

 

TOP 5   Aussichten auf EU-Ebene:

u.a. zu den Themen

–    neue Richtlinien im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts,

–    Verordnung zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde,

–    Kurzübersicht zum Thema Brexit.

 

TOP 6   Daten aus dem Sozialversicherungsrecht 2019

 

TOP 7   Verschiedenes

 

Damit wir die Sitzung abschließend vorbereiten können, teilen Sie uns bitte auf dem beigefügten Fax-Antwortbogen bis zum 11. Dezember 2018 mit, ob wir mit Ihrer Teilnahme rechnen können.

 

Ansprechpartner: Frau Bokeloh, Frau Landwehr, Herr Dr. Buzari

 

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass für die Veranstaltung eine Teilnehmerliste erstellt wird und diese allen Teilnehmern sowie Mitarbeitern des Verbandes zugänglich gemacht.

 

Soweit Sie mit der Veröffentlichung der personenbezogenen Daten auf der Teilnehmerliste nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, gegenüber Frau Wagner (via Mail an wagner@uvrw.de oder telefonisch unter 02171 7392-0) von Ihrem Widerspruchsrecht gem. Art. 21 DSGVO Gebrauch zu machen. Wir bitten bis spätestens einen Tag vor dem Veranstaltungstermin um eine entsprechende Information.