Stellungnahme des Geschäftsführers der Unternehmerverbände Rhein-Wupper, Herrn Andreas Tressin, zu den Home-Office Regelungen

Die Regelung, wonach der Arbeitgeber den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice künftig ermöglichen muss, sofern die Tätigkeiten es zulassen, wird wegen der Unbestimmtheit der Regelung zu einer völligen Überforderung der Unternehmer bei der Umsetzung führen und ist schon deshalb inakzeptabel.

So stellt sich zunächst einmal die Frage, wem eigentlich die Einschätzungsprärogative zustehen soll über die Entscheidung, welche Tätigkeit rechtsverbindlich homeofficefähig ist und welche nicht.

Sind bisher richtigerweise solche Organisationsfragen vom Direktionsrecht des Arbeitgebers umfasst, werden nun Ämter entscheiden müssen, wer wo arbeiten darf, wenn die Unternehmer nicht Gefahr laufen wollen, bei einer falschen Bewertung in Regress genommen zu werden. Der Verordnungsgeber mag deshalb auch für jeden Arbeitgeber die entsprechenden Ressourcen für eine Prüfung der Homeofficefähigkeit der Tätigkeit zur Verfügung stellen.

Wie soll es sich im Übrigen bei einer Ablehnung einer Homeoffice-Tätigkeit durch den Arbeitgeber verhalten:  Steht dem Arbeitnehmer dann bis zur Klärung vor dem Arbeitsgericht ggf. ein Leistungsverweigerungsrecht unter Fortzahlung der Bezüge zu? Wem obliegt schließlich im Übrigen die Prüfpflicht hinsichtlich der Rechtskonformität des Homeoffices mit der Arbeitsstättenverordnung?

Fazit: Die vorbezeichneten Fragestellungen machen eines deutlich: Was konkret an mobiler Arbeit möglich ist, kann nur in den Betrieben entschieden und organisiert werden. Praxisferne Vorgaben erschweren die Arbeit in ohnehin schwierigen Zeiten.

Dass die Politik die Unternehmen jetzt in einer zum Teil dramatischen wirtschaftlichen Lage, in der Tausende von Betrieben in Industrie, Handwerk und Dienstleistungen gemeinsam mit Ihren Beschäftigten um ihr Überleben kämpfen, mit wirklichkeitsfremden Regularien im Arbeits- und Hygienebereich zusätzlich belastet, ist deshalb nicht nachvollziehbar.

Die Argumente gegen eine Homeoffice-Pflicht sind seit langem bekannt; hier gibt es faktische Grenzen: Das gilt für die Produktion in Industrie, bei der Erbringung von Dienstleistungen – z.B. im Handwerk – oder im geöffneten Einzelhandel. Weitere Beispiele sind Besuchs- und Testeinrichtungen, wie z. B. Labore und Prüfstände. Ebenso gibt es zwingende Präsenznotwendigkeiten zur Aufrechterhaltung der gesamten Betriebsabläufe sowie der Arbeits- und der Datensicherheit. Die hohe Intensität von Homeoffice muss deshalb auf Notsituationen beschränkt bleiben. In einem gemeinsamen Appell an den Bundespräsidenten haben Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände bewiesen, dass sie alles tun wollen, um noch mehr mobiles Arbeiten zu ermöglichen. Es ist äußerst bedauerlich, dass die Politik dieses gemeinsame Handeln der Sozialpartner offensichtlich nicht in ihren Überlegungen berücksichtigt hat. Nachweislich falsch ist jedenfalls die Vorstellung, Homeoffice wäre eine Patentlösung für die aktuellen Herausforderungen.  So kann eine Familie sehr schnell an Grenzen stoßen, wenn sich alle gleichzeitig zu Hause aufhalten.  Fakt ist, dass der Arbeitsplatz kein Hotspot für Ansteckungen ist. Dazu beigetragen haben die umfassenden Arbeitsschutzstandards und die seit Ausbruch der Pandemie penibel umgesetzten Hygieneregeln in den Betrieben. Wenn die Politik eine Stillstandsökonomie wünscht, dann soll sie es sagen, dann aber auch die Verantwortung dafür übernehmen und diese nicht auf die Arbeitgeber übertragen.