01/03/2013

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Statement des Geschäftsführers der Unternehmerverbände Rhein-Wupper, RA Andreas Tressin, zum Thema „Mindestlohn“

Statement zum Thema „Mindestlohn“

Es ist eine Schimäre zu glauben, dass ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn zur sozialen Gerechtigkeit führt.

Wenn das Ziel sein soll, die Schwächsten am Arbeitsmarkt zu integrieren, dann wird ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn genau das Gegenteil bewirken. Wer nämlich den Berufseinstieg sucht, seit Jahren arbeitslos ist oder geringqualifiziert, verliert letztlich durch gesetzliche Mindestlöhne jegliche berufliche Perspektive. Gesetzliche Mindestlöhne erwecken den falschen Anschein, dass es allein am guten Willen des Arbeitgebers liegt, wie hoch Löhne sind. Sie ignorieren, dass Gesetze, Preise und vor allem die Bedingungen des Marktes über Beschäftigung entscheiden.

Würde ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 € in allen Branchen gelten, rechnet das Institut für Wirtschaftsforschung mit 1,2 Millionen Arbeitslosen mehr in Deutschland.

Ein realitätsfernes Mindestlohnniveau von 8,50 € verhindert daher den Einstieg in Arbeit und ist somit das Gegenteil von sozialer Gerechtigkeit.

Eine gesetzliche Reglementierung ist überflüssig, denn in Deutschland gibt es ein historisch gewachsenes und bewährtes Tarifsystem, das eine Lohnfindung fern von staatlicher Bevormundung gewährleistet. Im Übrigen sind bereits heute nach der Rechtsprechung Löhne sittenwidrig und damit unzulässig, die ein Drittel unter den jeweils ortsüblichen Löhnen einer Branche liegen.

Die Mindestlohn-Diskussion ist damit ausschließlich ein parteitaktisches Instrument der Politik.

Die Erfahrungen anderer Länder mit Mindestlöhnen belegen die negativen Auswirkungen: Alle Länder mit einem einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn haben eine höhere Jugendarbeitslosigkeit als Deutschland. Ausländische Mindestlohnregelungen enthalten zudem häufig zahlreiche Ausnahmen und sind an Beitrags- und Steuerentlastungen gekoppelt, um ihren schädlichen Wirkungen zu begegnen.