24/02/2011

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„Keine Äpfel mit Birnen vergleichen“: Unternehmerverbände warnen vor Reglementierung der Zeitarbeit

Equal Pay-Regelungen gefährden Jobmotor

Vor dem Hintergrund des von den Gewerkschaften auch für unsere Region angekündigten und durchgeführten „Aktionstages Zeitarbeit“ am 24. Februar sowie des erzielten „Hartz-IV-Kompromisses“, der entgegen den Forderungen einiger Verhandlungsführer keine „Equal-Pay“-Regelung für die Zeitarbeit enthält, nimmt Andreas Tressin, Geschäftsführer der Unternehmerverbände Rhein-Wupper, Stellung zur Forderung nach gleicher Bezahlung von Zeitarbeitern und Stammbelegschaft:

„Mit großer Sorge verfolgen wir die aktuelle Diskussion zur Zeitarbeit und fordern zur Versachlichung auf. Leider wenig hilfreich ist in diesem Zusammenhang die laufende Kampagne der Gewerkschaften, die entscheidende Fakten ausblendet:

  • Unterschiede sind sachlich gerechtfertigt

Zeitarbeit ist nicht ungerecht, sondern leistungsgerecht entlohnt. Das Wissen, das in den Stammbelegschaften steckt, ist über Jahre gewachsen. Wer nur vorübergehend da ist, kann dieses Wissen nicht abrufen, von daher wäre eine gleiche Entlohnung unfair.  Einkommen, Arbeitszeiten und sonstige Arbeitsbedingungen der Stammbelegschaft und der Zeitarbeitnehmer können nicht automatisch gleichgesetzt werden. Unterschiede sind sachlich auch deshalb gerechtfertigt, weil Stammbelegschaften aufgrund ihrer Betriebserfahrung, Qualifikation und meist anspruchsvolleren Aufgaben eine höhere Produktivität aufweisen. Eine undifferenzierte Umsetzung eines faktischen „Equal-Pay“ hieße damit im Ergebnis Äpfel mit Birnen gleichzusetzen.

Im Übrigen schließen die Gewerkschaften derzeit  Tarifverträge mit Einstiegslöhnen von 7,60 Euro flächendeckend ab, weil sie wissen, dass höhere Löhne den Verlust von hunderttausenden Zeitarbeitsplätzen bedeuten würden. Wenn dann die gleichen Gewerkschafter „Equal Pay“ fordern, wollen sie es sich lediglich ersparen, der eigenen Klientel die vernünftigen Gründe für solche Tarifabschlüsse zu vermitteln. Stattdessen wird versucht, mit populistischen Sprüchen Stimmung zu machen.

  • Zeitarbeit ist Jobmotor

Starre Regelungen würden den „Jobmotor“-Zeitarbeit gefährden und damit die Schwächsten in der Gesellschaft treffen. Denn zwei Drittel der neu eingestellten Zeitarbeiter waren vorher arbeitslos.

Eine übereilte Angleichung der Entgelte an jene der Stammkräfte würde Zeitarbeit so drastisch verteuern, dass Unternehmen in vielen Fällen darauf verzichten und würde vielen Betroffenen eher Hartz IV bringen als höhere Löhne. Denn Zeitarbeit verschafft derzeit vielen An- und Ungelernten und auch Älteren einen Arbeitsplatz, die sonst kaum eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben.

  • Zeitarbeit ist keine Leiharbeit.

Zeitarbeit ist eine professionell organisierte Branche mit hohem Beschäftigungspotenzial und guten Zukunftsaussichten. Weil sie bezahlt wird, ist Zeitarbeit keine Leiharbeit. Zeitarbeitnehmer befinden sich nicht in einem ‚prekären’, sondern in einem vollwertigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis beim Zeitarbeitsunternehmen, das sie fördert und qualifiziert. Kein anderer Wirtschaftszweig in Deutschland wird so umfassend durch Flächentarifverträge geregelt. Die Behauptung, Zeitarbeit werde immer häufiger zur Lohnsenkung missbraucht entbehrt damit jeglicher Grundlage. Im Gegenteil, die Zeitarbeitsunternehmen nehmen ihre soziale Verantwortung sehr ernst. Wir wissen aus der Statistik, dass in der Zeitarbeit zwei Drittel aller Zeitarbeitnehmer unbefristet sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Wir wissen darüber hinaus, dass es in der Zeitarbeit immer wieder auch entleihfreie Zeiten gibt; konkret: Die Zeitarbeitsunternehmen tragen vielfach das Risiko, dass sie die Zeitarbeitnehmer teilweise – z.B. bei konjunkturellen Schwankungen – nicht mehr einsetzen können und dann den einen oder anderen ein oder zwei Monate und auch länger „parken“ müssen, natürlich unter Fortzahlung der Bezüge. Die Zeitarbeitsunternehmen tragen somit stets auch das Ausfallrisiko.

  • Zeitarbeitnehmer haben wie Stammkräfte Kündigungsschutz.

In der Zeitarbeit werden die meisten Zeitarbeitnehmer unbefristet sozial-versicherungspflichtig beschäftigt. Das bedeutet, dass die Zeitarbeitnehmer nach einem halben Jahr Beschäftigungsdauer den vollen gesetzlichen Kündigungsschutz gegenüber den Zeitarbeitsunternehmen genießen. Von einem willkürlichen „Hire and Fire“ kann deshalb überhaupt keine Rede sein. Eine willkürliche Verdrängung des Stammpersonals in den Entleihbetrieben i.S. einer „Billiger-Strategie“ – wie oft behauptet wird – findet im Übrigen ebenso wenig statt. Die Verunsicherung und Einschüchterungen der Stammbelegschaften sind deshalb haltlos und führen lediglich zur Spaltung der Mitarbeiter.

Mit diesem Hintergrund appellieren wir nachdrücklich für eine Versachlichung der Diskussion.“