Seminar: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Seit dem Jahr 2004 ist der Arbeitgeber zur Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements verpflichtet, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen arbeitsunfähig erkranken.
In der näheren Vergangenheit sind einige für den Arbeitgeber sehr praxisrelevante Urteile bezüglich der verschärften formellen Anforderungen des BEM sowie deren Auswirkung auf eine eventuelle Kündigung ergangen. Vor diesem Hintergrund laden wir Sie für
Mittwoch, 24. April 2019, 14:00 Uhr
in das Verbandsgebäude Rennbaumstraße 75, 51379 Leverkusen ein.
Inhaltlich werden wir die ergangenen Urteile besprechen, Standardisierung des Verfahrens besprechen und Ihnen entsprechende Musterschriftstücke zur Verfügung stellen.
Die Tagesordnung beinhaltet folgende Themen:
- Betriebliches Eingliederungsmanagement
- Grundlagen
- Teilnehmer
- Finanzielle und organisatorische Unterstützung
- Besonderheiten bei schwerbehinderten Arbeitnehmern
- Datenschutz
- Rechte des Betriebsrats
- Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
- Empfehlung zum Ablauf eines BEM
- Exkurs: „Hamburger Modell“
- Krankheitsbedingte Kündigung
III. Abschluss einer Betriebsvereinbarung
- Notwendige Inhalte
- Freiwillige Inhalte
Anmeldungen sind unter recht@uvrw.de möglich.
Ansprechpartner: Frau Landwehr, Herr Dr. Buzari