Zeitplan
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Seminar in Leverkusen am 29. März 2017 für Geschäftsführer, Personalleiter und Mitarbeiter der Personalabteilung
Seit dem Jahr 2004 ist der Arbeitgeber zur Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements verpflichtet, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen arbeitsunfähig erkranken.
In der näheren Vergangenheit sind einige für den Arbeitgeber sehr praxisrelevante Urteile bezüglich der verschärften formellen Anforderungen des BEM sowie deren Auswirkung auf eine eventuelle Kündigung ergangen. Vor diesem Hintergrund findet am
Mittwoch, den 29. März 2017, 14:00 Uhr,
ein Seminar im Verbandshaus statt.
Inhaltlich werden wir die ergangenen Urteile besprechen, Standardisierung des Verfahrens besprechen und Ihnen entsprechende Musterschriftstücke zur Verfügung stellen.
Die Tagesordnung beinhaltet folgende Themen:
I. Betriebliches Eingliederungsmanagement
- Grundlagen
- Teilnehmer
- Finanzielle und organisatorische Unterstützung
- Besonderheiten bei schwerbehinderten Arbeitnehmern
- Datenschutz
- Rechte des Betriebsrats
II. Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
- Empfehlung zum Ablauf eines BEM
- Exkurs: „Hamburger Modell“
- Krankheitsbedingte Kündigung
III. Abschluss einer Betriebsvereinbarung
- Notwendige Inhalte
- Freiwillige Inhalte
Anmeldungen sind bis zum 27.03.2017 möglich.
Ansprechpartner: Frau Landwehr, Herr Dr. Buzari