11/10/2017

Zeitplan

Datum

Arbeitnehmerüberlassung

Seminar in Leverkusen am 25. Oktober 2017 für Geschäftsführer, Personalleiter und Mitarbeiter der Personalabteilung

Mit der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) seit dem 01. April 2017 sind die Herausforderungen sowie die rechtlichen Risiken für Verleiher und Entleiher stark angestriegen. Arbeitgeber sehen sich mit einer Vielzahl von gesetzlichen Neuerungen konfrontiert, die insbesondere in formeller Hinsicht Mehraufwand bedeuten.

Fast zeitgleich zur Novellierung des AÜG haben die Tarifparteien in NRW den neuen TV LeiZ ratifiziert, welcher unter anderem von der Öffnungsklausel zur Höchstüberlassung Gebrauch macht.

Vor diesem Hintergrund findet ein Seminar am

Mittwoch, 25. Oktober 2017, 14:00 Uhr

im Verbandshaus statt.

Inhaltlich werden wir die gesetzlichen Neuerungen besprechen, strategische Hinweise geben und Sie auf die zu erwartende Rechtsprechung hinweisen.

Die Tagesordnung beinhaltet folgende Themen:

I. AÜG-Reform

  1. Einführung
  2. Offenlegungspflichten
  3. Höchstüberlassungsdauer
  4. Gleichstellungsgrundsatz
  5. Kollektivrechtliche Neuerungen
  6. Konzernprivileg

II. TV LeiZ

  1. Anwendbarkeit des TV LeiZ
  2. Vorraussetzungen für den Einsatz von Leiharbeitnehmern
  3. Unternehmen ohne Betriebsvereinbarung zur Ausgestaltung der Leiharbeit
  4. Unternehmen mit Betriebsvereinbarung zur Ausgestaltung der Leiharbeit

III. Branchenzuschlagstarifvertrag TV BZ ME

  1. Wesentliche Änderungen des neuen TV BZ ME
  2. Höhe des Branchenzuschlags bei Deckelung

Ansprechpartern: RAin Vanessa Landwehr, RA Dr. André Buzari